Feuerwerkskörper bei Sportveranstaltungen künftig verboten
Auch aus der unmittelbaren Umgebung von Stadien werden Pyrotechnik-Artikel verbannt. Das sieht das neue Pyrotechnikgesetz vor, das am 6.11.2009 vom Innenausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. Nur bei besonderen Anlässen, etwa Weltmeisterschaften oder wichtigen Fußballspielen, kann der Veranstalter um eine Ausnahmebewilligung ansuchen. Im Bereich der Zuschauerränge oder sonstiger Publikumsbereiche bleibt die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen aber in jedem Fall untersagt. Wer dennoch im oder vor dem Stadion bengalische Feuer oder andere Feuerwerkskörper zündet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 € rechnen. In Kraft treten sollen die Bestimmungen, wie das gesamte neue Pyrotechnikgesetz, am 4. Jänner 2010.
(sh)